Pressefreiheit & Freie Meinungsäußerung

In aktuellen Zeiten reden viel von Demokratie, Freiheit insbesondere von „Freier Meinungsäusserung und Pressefreiheit“! Aber sind wir wirklich frei haben wir wirklich noch eine faire und echte Demokratie? Existiert noch eine echte freie Meinungsäusserung, haben wir wirklich eine richtige Pressefreiheit, trauen sich Menschen noch öffentlich Ihre Meinung zu sagen?!?!

Ist es nicht Realität, dass uns Institutionen, staatliche Organe, Politiker und regierende Personen in unseren Grundrechten insbesondere unserer „Freien Meinungsäusserungen und er Pressefreiheit“ beschneiden?

Ist es nicht Realität, dass Menschen den Eindruck gewinnen, dass die ehrliche, faire und menschliche Demokratie garnicht existiert?

Nun jeder soll sich seine Meinung selber bilden! Immer mehr Journalisten, Reporter und Medienmacher berichten über eine zunehmende Zensur der freien Meinungsäusserung und der Pressefreiheit und das weltweit, also auch in DEUTSCHLAND!

Komme ich auf letzteres zurück; DEUTSCHLAND und insbesondere die Pressefreiheit! In dem Buch mit dem Titel: „Zensur in Deutschland?“ von Autor: „Dr. jur. Heribert Prantl, übrigens ist er der Ressortchef Innenpolitik und Leitartikler der ›Süddeutschen Zeitung‹ in München“, wird speziell dieses Thema hinterfragt!

Auszüge aus dem Buch in 2 Zusammenfassungen kurz erläutert.

Zusammenfassung 1:

„Von der Pressefreiheit wird hierzulande zwar viel geredet, sie interessiert aber eigentlich keine Menschen in Deutschland. Wer sie verteidigt, kommt schnell in den Verdacht, ihre Perversionen zu goutieren: Entgleisungen im Boulevardjournalismus und journalistische Nassforschheit, wie sie leider um sich greift. All das wird mit Fehlleistungen eines seriösen Journalismus, die natürlich auch vorkommen, in einen Topf geworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat es sich angewöhnt, die Pressefreiheit zwar verbal zu schmeicheln, sie aber dann doch nicht sehr ernst zu nehmen. Ein Beispiel ist das Urteil vom 12. März 2003, in dem es die höchsten deutschen Richter erlauben, die Telefone und Handys von Journalisten abzuhören; Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen alle Verbindungsdaten der Telefonkontakte von unbescholtenen Journalisten abfragen. So ist es beim höchsten Gericht, so ist es in der deutschen Rechtspolitik – im Zweifel: Im Zweifel soll die Presse- und Meinungsfreiheit hinter anderen Interessen, zumal den Strafverfolgungs- und Sicherheitsinteressen des Staates, zurücktreten. Schlechte Aussichten.“ (Quelle: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-322-80449-5_7#citeas)

Zusammenfassung 2:

„Die Pressefreiheit gilt in Deutschland als unantastbar. Doch kaum jemand interessiert sich wirklich dafür. Wer sie verteidigt, gerät schnell in den Verdacht, sich an ihren Schattenseiten zu ergötzen: taktlose journalistische Fehltritte und jene profane journalistische Anmaßung, die den Berufsstand zunehmend prägt. Solche Ausrutscher werden leichtfertig mit unvermeidlichen Fehlern seriösen Journalismus verwechselt. Das Bundesverfassungsgericht, um nur die höchste Institution der Justiz zu nennen, bekennt sich zwar regelmäßig zur Pressefreiheit, schützt sie aber in der Realität nicht. Ein treffendes Beispiel ist das Urteil vom 12. März 2003, mit dem Deutschlands höchste Richter das Abhören von Telefonen und Mobiltelefonen von Journalisten billigten. Polizei und Staatsanwaltschaft werden damit legitimiert, die gesamte Telefonkommunikation angesehener Journalisten zu überwachen. Was für Deutschlands höchstes Gericht gilt, gilt auch für die gesamte deutsche Rechtspolitik: in dubio contra. Im Zweifel werden Meinungs- und Pressefreiheit als weniger wichtig erachtet als Strafverfolgung und die Sicherheitsinteressen des Staates. Die Aussichten sind düster. “ (Quelle: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-322-80449-5_7#citeas)

Wer sich für dieses Buch interessiert: Die Kommunikationsfreiheit der Gesellschaft Die demokratischen Funktionen eines Grundrechts © 2003 // Urheberrechtsinformationen: Westdeutscher Verlag/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2003 // Herausgeber: VS Verlag für Sozialwissenschaften Wiesbaden // Taschenbuch ISBN: 978-3-531-13899-2 Veröffentlicht: 12. Dezember 2003 // eBook ISBN978-3-322-80449-5Veröffentlicht: 17. April 2013

Dieses Buch ist bestes Beispiel für Deutschland, dass das Thema Zensur und Beschneidung der freien Meinungsäusserung und Pressefreiheit kein neues sondern ein altes Thema ist. Schon bereits 2003 konnte man diesen Trend deutlich erkennen! Die Frage die sich nun jeder stellen sollte: „Ist es seit 2003 besser geworden?“

Um diese Frage subjektiv zu beantworten ohne, dass eine Redaktion oder ein Journalist, Reporter oder Medienmacher, die Meinung des Lesers beeinflusst, schauen wir uns nur die nun folgenden Quellen einmal genauer an;

Quellen: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/2025 https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_in_der_Bundesrepublik_Deutschland https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-100.html https://www.hanisauland.de/wissen/kalender-allgemein/kalender/tagderpressefreiheit https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-322-80449-5_7

Haben Sie sich die Links angeschaut und deren Inhalte genauer studiert? Nun können Sie sich Ihre eigene Antwort und Meinung bilden, ohne die Beeinflussung eines Dritten. Und genau das ist auch der Grund warum wir es nicht zulassen dürfen, dass die Pressefreiheit und freie Meinungsäusserungen noch mehr eingeschränkt werden oder sogar komplett verschwinden! Eben dadurch hat es mich dazu bewogen, dafür zu kämpfen um die Pressefreiheit und und freie Meinungsäusserungen zu verteidigen. Und genau dafür steht auch SAARwooD und ich (Hans Manuel Angel) als unabhängiger und investigativer Journalist, Reporter, Publizist und Medienmacher.

Was ist Pressefreiheit?

Genauer die äußere Pressefreiheit,[1] ist das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.

Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und –äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten.

Die Idee der Freiheit speziell der Nachrichten- und Meinungspresse wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt.[2][3]

In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit. Details zu Rechtsfragen regelt heute das Medienrecht, speziell das Presserecht.

Die Schweizer Bundesverfassung spricht von Medienfreiheit und bringt damit zum Ausdruck, dass dieses Grundrecht nicht nur für das gedruckte Wort, sondern auch für andere Mittel der Kommunikation gilt. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit)

Was ist Meinungsfreiheit?

Genauer Meinungsäußerungsfreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. In manchen Rechtsordnungen ist dieses Recht vom gesetzlichen Rahmen eingeschränkt (Quelle: Wikipedia)

Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre. Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten. (Quelle: Wikipedia.)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)

Gesetz über die Presse vom 7. Mai 1874

Reichs-Gesetzblatt Nr. 16 Berlin, 1874 Druck 23,3 x 15,6 cm Bildnachweis: Deutsches Historisches Museum, Berlin Inv.-Nr.: Z 465-1874 (Bibl.)

Mit dem Reichspressegesetz wird erstmalig die Pressefreiheit für ganz Deutschland gesetzlich verankert. Zwar ist damit die Zensur untersagt, doch die strafrechtliche Verantwortung der Redakteure und die Abgabe eines Pflichtexemplars bei den Behörden bleiben erhalten. Da die Pressefreiheit nur gesetzlich, nicht aber verfassungsmäßig garantiert wird, kann sie jederzeit mit einfacher parlamentarischer Mehrheit eingeschränkt oder aufgehoben werden.

Quelle: https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/gesetz-ueber-die-pressefreiheit-1874